Zulassung

Je nach dem wie das Fahrzeug eingelöst wurde, muss es auch versichert werden. Zudem kommt auf die Einlösung darauf an, dass der Fahrer die entsprechende Fahrlizenz besitzt.

 

In der Schweiz gilt folgende Regel:

 

Wird das Fahrzeug als Motorrad-Dreirad eingelöst, so darf man es mit jeder Geschwindigkeit unter der Führerscheinklasse A1 für Motorräder fahren.

Der einzige unterschied zwischen fahrzeugen bis 45km/h und über 45km/h ist die Farbe des Nummernschildes. Fahrzeuge über 45km/h erhalten ein weisses Motorrad Nummernschild. Die anderen ein Gelbes Motorradkennzeichen.

 

Wird das Fahrzeug als Kleinfahrzeug eingetragen so gilt es als Auto und fällt somit unter die Klassifizierung B1 Personenkraftwagen.